1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der DKS-Technik GmbH (nachstehend auch als "wir" oder "Anbieter" bezeichnet), unabhängig davon, in welcher Form die Bestellung aufgegeben wird (zB postalisch, persönlich, telefonisch, per Email, über unseren Webshop, etc), und erfolgen ausschließlich auf der Grundlage derselben, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Kunden, die Unternehmer sind. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz in Österreich und der Europäischen Union, jedoch nicht an Verbraucher. Anfragen von Verbrauchern werden nicht entgegengenommen. Abweichungen von diesen AGB gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Allfällige eigene AGB des Kunden gelten nicht. Dies auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung übernehmen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AGB für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen.
1.2. Die mit unseren Mitarbeitern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung; gleiches gilt für Zusagen bzw. Auskünfte jedweder Art, die von unseren Mitarbeitern abgegeben werden.
1.3. Für Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns ausdrücklich die Möglichkeit einer Richtigstellung und Nachbelastung vor.
1.4. Wir behalten uns auch technische Änderungen an unseren Geräten und Anlagen während der Lieferzeit ausdrücklich vor.
1.5. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.
1.6. Der bestellende Kunde haftet auch dann, wenn wir den Auftrag über seinen Wunsch an einen Dritten fakturieren.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Treten bis zum Tag der Lieferung bzw. des Gefahrenüberganges bei uns allgemeine Preiserhöhungen ein oder treten umlagefähige Steuererhöhungen oder größere Wechselkursänderungen hinzu, erhöht sich der Preis entsprechend.
2.2. Unsere Preise verstehen sich ab A-6069 Gnadenwald, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und kann nicht zurückgenommen werden. Die Kosten einer Transportversicherung, Verladung und Überprüfung sowie etwaige Zollkosten gehen zu Lasten des Kunden. Alle Preisangaben verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl Umsatzsteuer. Sämtliche Transportkosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde.
2.3. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind von Kunden zu bezahlen.
2.4. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.5. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns geleistet werden. Wird keine schriftliche Vereinbarung anderen Inhaltes getroffen, sind Zahlungen sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig.
2.6. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
2.7. Eine Annahme Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen durch uns erfolgt immer nur zahlungshalber. Inkasso- und Diskontspesen und dgl. gehen zu Lasten des Kunden.
2.8. Bei Zahlungsverzug werden für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang gesetzliche Verzugszinsen gem. § 455f UGB verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem § 458 UGB verrechnet. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Wir sind jedoch ebenso berechtigt, die Forderung von einem
Inkassoinstitut oder Rechtsanwalt betreiben zu lassen. Die daraus entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung älterer Rechnungen in Verzug, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuliefern. Der Kaufpreis wird ohne Mahnung unsererseits fällig.
2.9. Bei Exportaufträgen ist grundsätzlich Vorauskassa vereinbart. Ein Abgehen von dieser Vereinbarung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.10. Reparatur- und Kundendienstrechnungen sind bei In- und Auslandsaufträgen ohne Abzug sofort fällig.
2.11. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigungen ist vom Empfänger zu prüfen und verpflichtet diesen zur unverzüglichen Rüge von Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht oder Mitteilung, widrigenfalls das Geschäft mit dem von uns bestätigten Inhalt zustande kommt.
2.12. Teil- und Akontozahlungen gelten, sofern wir keine andere Verrechnung vornehmen, jeweils auf die älteste Fälligkeit geleistet.
2.13. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Gegenforderungen zurückzuhalten.
2.14. Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung sind unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen sind uns bei sonstigem Ausschluss innerhalb von 3 Tagen ab Erhalt der Sendung schriftlich bekanntzugeben.
2.15. Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen, gerechnet ab dem Ende der unverbindlichen Lieferfrist oder der Anzeige unserer Versandbereitschaft ab, sind wir berechtigt, entweder nur mehr gegen Vorauskassa auszuliefern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. In beiden Fällen sind wir berechtigt, auch neben dem tatsächlichen eingetretenen Schaden 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe geltend zu machen.
2.16. Im Falle der Rücknahme des gelieferten Kaufgegenstandes hat der Kunde etwaige Aufarbeitungskosten zu tragen. Wird ein geschlossener Kaufvertrag vor oder nach Auslieferung der Ware einverständlich storniert, sind wir berechtigt, unabhängig von einem Verschulden des Kunden eine 10%-ige Bearbeitungsgebühr, gerechnet von der Fakturensumme, zu verlangen, die die Geltendmachung eines höheren Schadens nicht ausschließt.
3. LIEFERZEIT, LIEFERVERZUG, UNMÖGLICHKEIT, ABNAHMEVERZUG
3.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Wird der unverbindliche Liefertermin von uns mehr als 6 Wochen überschritten, ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer mindestens 4-wöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Bei Sonderanfertigungen hat die Nachfrist mindestens 8 Wochen zu betragen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Unsere Haftung für Verzugsschäden ist überdies mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
3.4. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber gesondert Rechnung zu legen.
3.5. Die unverbindliche Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Unternehmen oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der
unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Sind wir ohne Verschulden nicht in der Lage, die unverbindlichen Liefertermine einzuhalten, verlängern sich die Lieferfristen jeweils automatisch um die Dauer der Verhinderung.
3.6. Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager A-6069 Gnadenwald oder ab Lager Kufstein. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Mitteilung der Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der DKS-Technik GmbH. Sendungen an uns erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr des Absenders. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten des Kunden übliche Transportversicherungen abzuschließen.
4. EIGENTUMSVORBEHALT, FORDERUNGSABTRETUNG
4.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
4.2. Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt uns der Kunde alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
4.3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30 % des Fakturenwertes. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
4.4. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.
4.5. Auch wenn der Kunde Zahlungen auf bestimmte Rechnungen leistet, sind wir berechtigt, abweichend von § 1416 ABGB diese Zahlungen auf andere, jüngere oder ältere Rechnungen nach freier Wahl zu verrechnen.
5. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ, PRODUKTHAFTUNG, NEBENPFLICHTEN
5.1. Mängel sind bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 5 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 6 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, falls vom Kunden nicht sämtliche vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seine Zahlungspflicht rechtzeitig erfüllt werden.
5.3. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die von der DKS-Technik GmbH bezogene Ware selbst auf Tauglichkeit für den beabsichtigten Verwendungszweck zu überprüfen. Sollte für den konkreten Verwendungszweck eine schriftliche Bedienungsanleitung seitens der DKS-Technik GmbH nicht zur Verfügung gestellt worden sein, ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung auf eigene Kosten Tests durchzuführen bzw. eine autorisierte Prüfanstalt mit der Durchführung von entsprechenden Tests zu beauftragen.
5.5. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die DKS-Technik GmbH vor Anwendung von Verarbeitungsverfahren, welche von einer standardisierten üblichen Anwendungsmethode abweichen, schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit gegebenenfalls erforderliche Verarbeitungshinweise von der DKS-Technik GmbH erstellt werden können. Die DKS-Technik GmbH trifft diesbezüglich jedoch keinerlei Verpflichtung.
5.6. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl entweder durch eine Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften Ware. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
5.7. Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.
5.8. Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
5.9. Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
5.10. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Eine Haftung für vom Hersteller/Produzenten, Vorlieferanten oder Zulieferer zu vertretende Schäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Kosten für Ein und Ausbau, Transportkosten, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
5.11. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.
5.12. Sämtliche Ansprüche aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere aus Schadenersatz und Gewährleistung verjähren binnen sechs Monaten ab Übergabe. Für gebrauchte Waren wird keine Gewähr geleistet.
5.13. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6. DATENSCHUTZ
6.1. Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
6.2. Der Anbieter verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.dks.at/de/datenschutz.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Anbieter die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
7. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN GEMÄSS ECG BEI BESTELLUNGEN IM WEBSHOP
7.1. Die Bestellung des Kunden im Webshop stellt ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst nach Annahme durch DKS zustande. Eine Bestellung ist nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit Stern bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder kann DKS der Bestellung aus sonstigen Gründen nicht nachkommen, erhält der Kunde eine Fehlermeldung.
7.2. Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung, erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Sobald der Bestellvorgang abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber benachrichtigt. Dies stellt unsererseits noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Wenn die Bestellung bei uns eingelangt ist, wird der Kunde über die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse vom Eingang seiner Bestellung verständigt. Diese Bestätigung stellt seitens DKS keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Erst durch die Versendung der Auftragsbestätigung durch DKS erfolgt die Annahme durch DKS.
8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL
8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile A-6069 Gnadenwald.
8.2. Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Gnadenwald vereinbart. Uns bleibt es vorbehalten, Kunden auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
8.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (zB IPRG, Rom I-VO etc) und des UN-Kaufrechts.
8.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
DKS-Technik GmbH Stand: April 2021